Barrierefreiheitserklärung

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Hargassner Karriere-Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA und befindet sich laufend in technischer und gestalterischer Weiterentwicklung (Soft-Relaunch). Dabei legen wir besonderen Wert auf die Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts – im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen, entsprechend den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Ergänzung von Alternativtexten bei Bildern, Untertiteln bei Videos sowie Steuerbarkeit von Animationen
Die Barrierefreiheit wird laufend evaluiert und weiterentwickelt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Inhalte, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:
- Einzelne PDF-Dokumente zum Download sind derzeit nicht barrierefrei. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage eine zugängliche Version zur Verfügung.
- Der Großteil unserer Videos sind auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen oder eine textuelle Alternative zur Verfügung zu stellen (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
- Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlen die geforderte Audiobeschreibung oder eine textuelle Alternative (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription) und 1.2.5 (Medienalternative), wodurch die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
- Für die Darstellung von Übersichten (Grids und einige Slider) wird auf der Website der WP Grid Builder eingesetzt. Diese Technologie ist trotz gegensätzlicher Herstellerangaben nicht vollständig barrierefrei; die Bedienung ist barrierefrei möglich, in manchen Fällen geben assistive Technologien wie Screenreader irrelevante Informationen wieder.
- Einige auf dieser Website eingesetzten Animationen entsprechen derzeit möglicherweise noch nicht vollständig den geltenden Barrierefreiheitsrichtlinien. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Steuerbarkeit und Barrierefreiheit dieser Elemente zu verbessern.
- Ab einer bestimmten Zoomstufe kann die Bedienbarkeit des Menüs eingeschränkt sein.
- Die Kontraste zwischen Text und Hintergrund erfüllen nicht immer die erforderlichen Standards.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung umfangreicher, historischer Videoarchive würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand erfordern (§ 15 BaFG).
c) Ausnahmen vom Anwendungsbereich:
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die Anforderungen des BaFG.
- Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen redaktionellen Einfluss haben.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung auf Grundlage von manuellen und automatisierten Tests durch die Digitalagentur WESEO nach WCAG 2.1 erstellt und laufend aktualisiert, zuletzt im Juli 2026.
Die barrierefreie Umsetzung wird laufend konsequent vorangetrieben.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Hilfe beim Zugang zu bestimmten Inhalten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: redaktion@hargassner.com
Bitte geben Sie möglichst genau an:
- eine kurze Beschreibung des Problems
- die URL der betroffenen Seite oder Datei
Wir prüfen Ihre Anfrage gewissenhaft und melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.
5. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Web: www.sozialministeriumservice.at
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Diese Stelle prüft Ihre Beschwerde und entscheidet über weitere Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes.